Wen sprechen wir an?

Junge Menschen, die Hilfe bei der Bewältigung von Schule bzw. Ausbildung, bei der Integration in soziale Gegebenheiten oder in der Lebensbewältigung benötigen, aufgrund von:

  • psychischen, sozialen, körperlichen oder kognitiven Einschränkungen
  • Traumafolgesymptomatiken oder stark belastenden Lebensumständen
  • Verhaltensoriginalitäten wie AD(H)S, Autismus Spektrum Störungen, Ängsten, Lernbehinderungen u.a.
  • Störungen des Sozialverhaltens, der Lern- und Handlungskompetenzen, selbst- und fremdaggressivem Verhalten u.a.

Pädagogisches Konzept

Zentrale Themen unserer Arbeit sind

  • das Schaffen von stabilen Bindungen und das Erleben eines sicheren, verlässlichen Settings
  • das Schaffen einer Lern- und Lebenssituation mit klaren, nachvollziehbaren Strukturen und individuellen Flexibilitäten

Ziele

  • Teilhabe und Freude am sozialen Leben wiederherstellen und sichern
  • Erreichen von Selbstbejahung/Selbstwirksamkeit durch positives Erleben
  • Verbesserung von Lernergebnissen und der schulischen Integration
  • Erleben von Autonomie, Eigenkompetenz und Zugehörigkeit
  • gute Kooperation mit allen Beteiligten wie Eltern, Lehrern und verantwortlichen Institutionen

Rechtliche Grundlagen

  • Hilfen zur Erziehung § 27.2 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
  • Hilfe für junge Volljährige § 41 SGB VIII
  • Kindertagestätten § 22a SGB VIII
  • Eingliederungshilfe §§ 53, 54 SGB XII i.V. mit § 12 EinglHVO (Eingliederungshilfeverordnung)

Unser Konzept

Unser Konzept basiert auf der gesetzlichen Forderung nach Gleichstellung und Gleichbehandlung. Die inhaltliche Arbeit ist darauf ausgerichtet, die gemeinsam mit den Klientinnen erarbeiteten Ziele in Zusammenarbeit mit nahen Bezugspersonen und relevanten Partnern aus verschiedenen Institutionen zu erreichen. Wichtige Grundlagen unserer Arbeit sind Schutz, Stabilität, Verlässlichkeit, Verständnis und Beziehung als haltgebender Kontext, um konstruktive Verhaltensweisen zu erarbeiten, für zukunftsweisende Lebensperspektiven, die von Selbstständigkeit und Hoffnung geprägt sind.

Rechtliche Grundlagen

Amt für Jugend und Familie:

  • gemeinsame Wohnform für Mütter und ihre Kinder § 19 SGB VIII
  • Hilfen zur Erziehung § 34 SBG VIII (i.V.m.§ 27.4 SGB VIII)
  • Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe § 35a Abs.2, Ziffer4 SGB VIII (i.V.m.§27.4 SGB VIII)

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte!